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Vorsorgevollmacht

Mit einer notariellen Vorsorgevollmacht mit Betreuungs- und Patientenverfügung bestimmen Sie selbst, wer entscheidet, wenn Sie es nicht mehr können.

Vorsorgevollmacht

Rechtssicher selbst entscheiden

Ist eine Person aus Alters- oder Gesundheitsgründen nicht mehr zur Wahrnehmung der eigenen Angelegenheiten in der Lage, sieht das Gesetz vor, dass das Gericht einen gesetzlichen Betreuer bestellt.

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Dem beugen Sie vor, indem Sie einer oder mehreren Vertrauenspersonen eine notarielle Vorsorgevollmacht erteilen. Durch die rechtssichere notarielle Formulierung ist sichergestellt, dass Sie selbst entscheiden, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmert, wenn Sie dazu selbst später nicht mehr in der Lage sein sollten.

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Gleichzeitig können Sie durch eine Patientenverfügung auch selbst festlegen, wie und in welchem Umfang Sie in Extremsituationen ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen wollen, auch wenn Sie Ihre Wünsche nicht mehr äußern können.

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So entscheiden Sie selbstbestimmt bis zum Schluss und sichern Ihre Angehörigen ab. Rechtssicher mit Schnur und Siegel.

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Übrigens: Als Vorsorge für Unfall und Krankheit auch schon in jungen Jahren sinnvoll - spätestens mit Immobilienkauf oder Familiengründung.

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Unsere Leistungen zur Vorsorge

Vorsorgevollmacht

Bestimmen Sie selbst, wer Entscheidungen trifft, wenn Sie es nicht mehr können. Ihre Vertrauensperson entscheidet in der Regel, ohne Rücksprache mit dem Gericht nehmen zu müssen.

Betreuungsverfügung

Entscheiden Sie selbst, wen das Gericht im Fall der Fälle zu Ihrem Betreuer bestellt. So stellen Sie sicher, dass auch hier Ihre Vertrauenspersonen eingesetzt werden.

Patientenverfügung

Bestimmen Sie selbst über Ihre medizinische Behandlung in Extremsituationen. Auch für den Fall, dass Sie Ihre Wünsche nicht mehr äußern können.

Weiterführende Informationen

Der Bayerische Notarverein e.V. hat weiterführende Informationen zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung  Sie zusammengestellt.

Die Broschüre finden Sie bei uns auch gedruckt.

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