Gesellschaftsrecht
Viele Gesellschaften werden über ihr ganzes „Leben“ hinweg vom Notar begleitet. Von der Gründung über Erweiterung, Umzüge und Personalwechsel bis zur Übertragung oder Geschäftsbeendigung
Unsere Leistungen im Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsgründung
Ihr Notar unterstützt Sie bei der Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) mit Erstellung der Gründungsdokumente und bei der Ersteintragung von Personengesellschaften.
Änderungen im Unternehmen
Ihr Notar unterstützt Sie bei Veränderungen in der Gesellschaft, z .B. bei Geschäftsführerwechseln, Satzungsänderungen oder nach einem Umzug in neue Geschäftsräume.
Gesellschafter & Geschäftsanteile
Ihr Notar unterstützt Sie beim Eintritt neuer Gesellschafter oder der Übertragung von Anteilen.
Gesellschaftsgründung
Gut begleitet bei der Gründung
Am Anfang steht die Gründung, die bei der GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) durch notariellen Vertrag erfolgt. Gerne unterstützen wir Sie und entwerfen dabei auch den Gesellschaftsvertrag. Unsere erprobten Regelungen helfen dabei bei einer schnellen Eintragung Ihrer Gesellschaft durch das Handelsregister.


Änderungen & Geschäftsanteile
… und darüber hinaus
Auch im Leben einer Gesellschaft ist bei vielen Veränderungen der Notar beteiligt. Ein neuer Geschäftsführer oder Prokurist muss über den Notar zum Handelsregister angemeldet werden, eine Änderung des Gesellschaftsvertrages erfolgt beim Notar und auch bei der Aufnahme neuer Gesellschafter oder der Übertragung von Anteilen begleitet Sie Ihr Notar.