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Unterschriftsbeglaubigung

In vielen Fällen ist es erforderlich, dass einer zuständigen Stelle rechtssicher nachgewiesen wird, dass Sie und niemand anderes ein Dokument unterschrieben haben. Das erfolgt durch die Unterschriftsbeglaubigung beim Notar.

Unterschriftsbeglaubigung

Sie konnten an einem Termin bei einem anderen Notar nicht teilnehmen und haben nun eine Genehmigung oder Vollmachtbestätigung erhalten? Ihr Kind soll ohne Sie ins Ausland reisen und die Begleitperson benötigt eine Reisevollmacht? Jemand anderes soll für Sie ein Rechtsgeschäft im Ausland abschließen, damit Sie sich die Reise sparen können?

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In diesen und vielen weiteren Fällen ist erforderlich, dass der zuständigen Stelle rechtssicher nachgewiesen wird, dass Sie und niemand anderes ein Dokument unterschrieben haben. Das erfolgt durch die Unterschriftsbeglaubigung beim Notar.

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Sie bringen das zu unterschreibende Dokument selbst mit und unterschreiben in meiner Anwesenheit oder bestätigen mir gegenüber persönlich, dass Sie das Dokument früher unterschrieben haben. Und ich bestätigte als Notar Ihre Identität mit Schnur und Siegel.

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Hier können Sie zur Vorbereitung Ihre persönlichen Daten übermitteln. Bitte lassen Sie uns immer auch das zu unterzeichnende Dokument vorab zukommen, da Notare nicht für alle Beglaubigungen gesetzlich zuständig sind. So kann die Prüfung schon erfolgen, bevor Sie sich auf den Weg zu uns machen.

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Unsere Leistungen bei der Unterschriftsbeglaubigung

Genehmigung & Vollmachtbestätigung

Wenn Sie einen Termin bei einem anderen Notar nicht wahrnehmen konnten und eine Genehmigung oder Vollmachtbestätigung benötigen.

Reisevollmacht

Wenn Ihr Kind ohne Sie ins Ausland reist und die Begleitperson eine Reisevollmacht benötigt.

Rechtsgeschäfte im Ausland

Wenn jemand anderes für Sie ein Rechtsgeschäft im Ausland abschließen soll und dafür eine beglaubigte Unterschrift erforderlich ist.

… und vieles mehr. Sprechen Sie uns gerne an.

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